Hundezucht in der Schweiz: So melden und führen Sie Ihre Zucht erfolgreich

Glücklicher Hund im großzügigen Garten, neugierig auf eine gemütliche Hundehütte in warmer, minimalistischer Cartoon-Illustation.

Hundezucht in der Schweiz bedeutet Verantwortung, Planung und konsequente Einhaltung von Tierschutzvorgaben. Wer eine Zucht melden und erfolgreich führen will, muss rechtliche Grundlagen wie Tierschutzgesetz (TSchG) und Tierschutzverordnung (TSchV) kennen, die kantonalen Vorgaben mit dem zuständigen Veterinäramt klären und praxisorientierte Standards zur Gesundheit, Sozialisation und Abgabe von Welpen umsetzen. Zugleich erwarten Schweizer Familien, Landwirte und Tierfreunde heute Transparenz, genetische Gesundheitschecks und klare Verträge. Dieser Leitfaden bündelt das Wichtigste von der Anmeldung über die Zuchtplanung bis zur Übergabe der Welpen – mit konkreten Checklisten, Orientierungswerten und Beispielen.

TL;DR – Das Wichtigste in Kürze

  • Zuchtstart immer mit dem kantonalen Veterinäramt abklären: Meldepflicht, allfällige Bewilligung bei gewerbsmässiger Tätigkeit und Anforderungen an die Zuchtstätte.
  • TSchG/TSchV beachten: Qualzucht ist verboten; Gesundheit, Wohlbefinden und Sozialisation der Hunde haben oberste Priorität.
  • In der Schweiz müssen Welpen innerhalb der ersten drei Lebensmonate – spätestens aber vor der Weitergabe an den neuen Halter – vom Tierarzt gechippt und in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden; Käufer erhalten vollständige Unterlagen.
  • Solide Zuchtplanung umfasst Gesundheitschecks (z. B. Hüfte, Ellbogen, Augen, Herz je nach Rasse), genetische Diversity/Verwandtschaft und dokumentierte Wurfpausen.
  • Mit realistischen Orientierungswerten kalkulieren: Tierarzt, Futter, Ausstattung, Versicherungen und Rücklagen für Notfälle.

Wie wird eine Hundezucht in der Schweiz korrekt angemeldet?

Vor dem ersten Wurf sollte der geplante Umfang mit dem kantonalen Veterinäramt geklärt werden. Spätestens wenn die Zucht in einen gewerbsmässigen Umfang wachsen könnte (z. B. mehrere Würfe pro Jahr), ist vor dem Zuchtstart zu prüfen, ob eine kantonale Bewilligung und eine anerkannte Ausbildung (FBA) erforderlich sind. In der Schweiz sind die Kantone für die Vollzugspraxis zuständig. Daher ist der erste Kontakt stets das kantonale Veterinäramt der eigenen Gemeinde bzw. des Wohn- oder Betriebsstandorts. Dort wird geklärt, ob die geplante Hundezucht als Hobby mit gelegentlichen Würfen gilt oder als gewerbsmässig einzustufen ist – Letzteres kann eine Bewilligung, zusätzliche Sachkunde sowie regelmässige Kontrollen erfordern. Entscheidend sind unter anderem Anzahl Zuchttiere und Würfe, die Regelmässigkeit der Verkäufe und ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Bewilligungsschwellen sind bundesrechtlich vorgegeben; die Kantone setzen sie um und können zusätzliche Anforderungen oder strengere Praxis vorsehen.

Praxis-Tipp: Bei geplanter Zucht unter einem Vereinsdach (z. B. mit einer Schweizer Zuchtordnung) die Bestimmungen des jeweiligen Rasse- oder Dachverbands frühzeitig prüfen. Häufig sind zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen, Wurfmeldungen und Kontrollen vorgesehen.

Schritt Zuständig Frist/Orientierungswert
Voranfrage und Klärung der Melde-/Bewilligungspflicht Kantonales Veterinäramt Ideal vor Zuchtstart (ca. 8–12 Wochen vor geplanter Belegung)
Einreichung Unterlagen (Zuchtkonzept, Raum-/Haltungsplan, Hygiene) Veterinäramt / ggf. Verband Ca. 2–6 Wochen Prüfzeit
Begehung der Zuchtstätte (falls vorgesehen) Amtstierärztlicher Dienst Nach Terminabsprache
Bewilligung/Bestätigung oder Auflagen Veterinäramt Vor Belegung abwarten

Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?

  • Beschreibung der Hundezucht in der Schweiz (Ziel, Rasse, Anzahl Zuchttiere).
  • Nachweis ausreichender Fachkenntnisse; bei gewerbsmässiger Zucht formale Nachweise gemäss kantonaler Vorgabe.
  • Haltungs- und Hygienekonzept, Wurf- und Quarantäneräume, Notfallplan (Tierarzt, 24/7-Erreichbarkeit).
  • Zuchtordnung (falls Zuchtverein/FCI-Rasseverein), Gesundheitsprogramme und Dokumente zur Elterntierauswahl.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Züchter?

Massgeblich sind das schweizerische Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV). Sie schreiben vor, dass Zuchtziele und -methoden das Wohlergehen der Tiere nicht beeinträchtigen dürfen. Qualzucht ist verboten: Dazu zählen Paarungen, die gesundheitliche Schäden oder Schmerzen begünstigen – etwa ausgeprägte Atemnot, übergrosse Faltenbildung, instabile Gelenke oder neurologische Defekte. Züchter achten auf belastbare Nachweise zur Gesundheit, vererbbare Risiken und rassespezifische Untersuchungen. Zusätzlich gelten kantonale Vorschriften zu Bewilligungen, Kontrollen, Haltungsflächen, Gruppenzusammensetzung und Betreuung.

Registrierung, Kennzeichnung und AMICUS

In der Schweiz müssen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im nationalen Register AMICUS erfasst sein. Der Eintrag erfolgt durch eine Tierarztpraxis. Für Zuchten bedeutet das: Jeder Welpe erhält vor der Abgabe eine Kennzeichnung und einen AMICUS-Eintrag; die Übergabe wird mit einem Halterwechsel dokumentiert. Parallel melden Käufer ihren Hund bei der Gemeinde und entrichten – je nach Kanton und Gemeinde – die Hundesteuer.

Gewerbsmässigkeit und Bewilligungspflicht

Ab einem gewissen Umfang gilt eine Hundezucht in der Schweiz als bewilligungspflichtig. Laut Tierschutzverordnung und Fachinformation des BLV ist dies in der Regel der Fall, wenn pro Jahr mehr als 20 Hunde abgegeben oder mehr als drei Würfe Hundewelpen produziert werden. Ab diesem Punkt ist eine kantonale Bewilligung sowie eine anerkannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) erforderlich. Die Kantone vollziehen diese Vorgaben und können zusätzliche Anforderungen (z. B. Kontrollen, Raumkonzepte, Auflagen) definieren – das kantonale Veterinäramt gibt verbindlich Auskunft. Deshalb wird empfohlen, den geplanten Umfang frühzeitig mit dem Veterinäramt zu besprechen und sämtliche Auflagen schriftlich zu erfassen.

Zuchtplanung: Gesundheit, Genetik und Ethik zusammenbringen

Erfolgreiche Hundezucht in der Schweiz baut auf belastbare Gesundheitsdaten, rassespezifische Untersuchungen und eine verantwortungsvolle Genetikstrategie. Ziel ist ein funktionaler, sozialverträglicher und langlebiger Hundetyp – nicht das Extrem. Seriöse Züchter dokumentieren Gesundheit und Wesen, halten Wurfpausen ein und wahren die Hündinnengesundheit über den gesamten Zuchtzyklus. Moderne Zuchtarbeit berücksichtigt auch Inzuchtkoeffizient (COI), effektive Populationsgrösse und die Vermeidung enger Verwandtschaftspaarungen.

Gesundheitschecks nach Rasse

  • Orthopädie: Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED), Kniescheibe (Patella) – je nach Rasse Pflicht- oder Empfehlungstests.
  • Augen/Herz: Ophthalmologische Untersuchungen, Katarakt/CEA, Herzultraschall (z. B. bei grossen oder belasteten Rassen).
  • Genetische Panels: Rassespezifische Mutationen (z. B. MDR1, DM, PRA-Varianten) und Bluttypisierung bei Bedarf.
  • Atemwege/Gaumen: Besonders bei brachycephalen Rassen Fokus auf freie Atmung und funktionale Anatomie.
Vorteile einer strukturierten Zuchtplanung
  • Nachvollziehbare Gesundheitsergebnisse erhöhen das Vertrauen der Käufer.
  • Reduktion genetischer Risiken und nachhaltige Populationsentwicklung.
  • Bessere Planbarkeit von Wurfpausen, Betreuung und Finanzen.
Herausforderungen in der Praxis
  • Kleine Genpools in seltenen Rassen erfordern sorgfältige Zuchtpartnerwahl.
  • Gesundheitsauswertungen und Diagnostik verursachen laufende Kosten.
  • Trendmerkmale (z. B. extreme Fellfarben) dürfen nie zulasten der Funktionalität gehen.

Deckrüde wählen und zuchtbuchrelevante Dokumente sichern

Für eine tragfähige Zucht kombiniert der Deckrüde Gesundheit, genetische Distanz, Leistungsmerkmale und ein stabiles Wesen. Zuchtbuchauszüge, Gesundheitsresultate und – falls im Verein üblich – Körung/Wesenstest werden in Kopie abgelegt. Der Deckvertrag hält Deckgebühr, Wiederholungsdeckung, Umgang mit Leerbleiben sowie Registrierung der Welpen fest. Bei ausländischen Deckrüden sind Import- und Zuchtbuchformalitäten mit dem Verein vorzubereiten.

Zuchtstätte einrichten, Trächtigkeit begleiten und Welpen aufziehen

Räume, Hygiene und Sicherheit

  • Wurf- und Aufzuchtraum: Ruhig, gut belüftet, zugfrei, mit pflegeleichtem Boden. Reinigungs- und Desinfektionsplan dokumentieren.
  • Ausstattung: Wurfkiste, Wärmequelle (sicher), Waschbare Unterlagen, Waage, Welpengitter, sichere Aussenausläufe.
  • Sicherheit: Elektrik geschützt, rutschfeste Flächen, kindersichere Abtrennungen, Notfalltelefonliste (Tierarzt/Notdienst).

Trächtigkeit und Geburt managen

  1. 1 Deckzeitpunkt durch Progesteronmessung und Verhalten einschätzen; Trächtigkeit per Ultraschall (ca. Tag 25–30) bestätigen.
  2. 2 Ernährung anpassen: Hochwertiges Futter, bedarfsgerecht steigern; Wasser stets frisch; Körperkondition regelmässig prüfen.
  3. 3 Geburtsvorbereitung: Temperaturkurve führen, Wurftasche bereithalten, Notfallplan und Transportkiste griffbereit.
  4. 4 Nach der Geburt: Welpen trockenreiben, anlegen lassen, Nabel kontrollieren; Hündin auf Nachgeburtsabgang und Vitalität beobachten.

Sozialisation und Gesundheitsprophylaxe der Welpen

  • Wiegen und Dokumentation: Tägliche Gewichtskontrolle in den ersten Wochen; Entwicklungsprotokoll führen.
  • Entwurmung nach tierärztlichem Schema; Erstimpfungen gemäss Praxisempfehlung (z. B. Grundimmunisierung ab ca. 8 Wochen).
  • Habituation: Alltagsreize, sanfte Geräusche, verschiedene Untergründe und kurze positive Begegnungen mit Menschen.
  • Abgabe frühestens nach angemessener Reife – gesetzlich ist eine Abgabe ab dem 56. Tag (Ende der 8. Lebenswoche) zulässig; in der Praxis haben sich je nach Rasse und Vereinsvorgaben Abgabezeitpunkte von etwa 8–10 Wochen bewährt.
Kostenblock Orientierungswert (CHF) Hinweis
Gesundheitschecks Zuchttiere (HD/ED/Augen/Herz, je nach Rasse) ca. 300–1’200 Untersuchungsspektrum variiert je Rasse/Programm
Deckgebühr / Reisekosten ca. 500–1’500+ Abhängig von Rüde, Leistung, Distanz
Trächtigkeitsbetreuung (Ultraschall, Kontrollen) ca. 150–500 Je nach Anzahl Termine
Geburt / Notkaiserschnitt (falls nötig) ca. 1’500–3’500 Stark situationsabhängig
Futter, Ausstattung, Wurfkiste ca. 300–900 Je nach Wurfgrösse und Qualität
Chippen, AMICUS, Erstimpfungen/Checks pro Welpe ca. 120–220 Tierarztkosten regional unterschiedlich
Versicherungen/Rücklagen ca. 200–600/Jahr Haftpflicht & Notfallpolster

Finanzen, Versicherung und rechtssichere Abgabe

Eine realistische Kalkulation schützt Züchter und Welpen: Sie verhindert Sparmassnahmen an falscher Stelle und stellt eine hochwertige Aufzucht sicher. Empfehlenswert sind Rücklagen für Notfälle, eine Betriebshaftpflicht (Deckungssumme z. B. ca. 3–10 Mio. CHF) sowie – je nach Umfang – eine Absicherung für Ertragsausfälle bei längerer Krankheit des Zuchttiers. In Kantonen mit besonderen Vorschriften (z. B. Listenrassen, Weiterbildungspflichten) können zusätzliche Kosten entstehen.

Kaufvertrag, Garantien und Dokumente bei Abgabe

  • Kaufvertrag mit Angaben zu Hund, Eltern, Gesundheitsresultaten, Impfungen/Entwurmung, AMICUS-Nummer, Rückkaufs- oder Rücknahmevereinbarung.
  • Gesundheitscheck/Impfpass, Fütterungsplan, Hinweise zur Eingewöhnung; bei Vereinszuchten Ahnentafel/Zuchtbuchauszug.
  • Transparente Regelungen zu allfälligen Mängeln, Rücktrittsrechten und Umgang mit später erkannten Erbkrankheiten (vertraglich fair ausgestalten).

Checklisten und konkrete Praxisbeispiele

Checkliste Anmeldung und Vorbereitung

  1. 1 Kontaktaufnahme mit Veterinäramt; Klärung Melde-/Bewilligungspflicht und Unterlagenliste.
  2. 2 Zuchtkonzept erstellen: Zuchtziele, Gesundheitsprogramm, Wurfplanung (inkl. Wurfpausen).
  3. 3 Zuchtstätte einrichten: Räume, Hygienekonzept, Sicherheitscheck; Materialbeschaffung abschliessen.
  4. 4 Elterntiere final prüfen: Gesundheitsresultate vollständig? Genetische Passung sowie COI beurteilen.
  5. 5 Tierarzt- und Notfallnetz aufbauen; 24/7-Erreichbarkeit für die Geburtsphase sicherstellen.

Beispiel: Familienzucht im Kanton Aargau

Kleiner Labrador steht auf einer Wiese mit einem Ball in der Schnauze

Eine junge Familie plant einen Wurf pro Jahr mit einer mittelgrossen Rasse. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wird die Zucht als Hobby geführt, ohne Bewilligungspflicht. Die Familie richtet einen separaten Wurfraum ein, schult sich mit Zuchtseminaren, lässt beide Elterntiere vollständig untersuchen und führt ein digitales Wurftagebuch. Welpen werden ab der 8.–9. Woche abgegeben, gechippt, in AMICUS registriert und mit Vertrag, Impfpass sowie Fütterungsplan übergeben. Die Kosten variieren, bleiben aber durch sorgfältige Planung im kalkulierten Rahmen.

Beispiel: Landbetrieb mit Arbeits- und Hofhunden im Kanton Bern

Ein landwirtschaftlicher Betrieb züchtet robuste, triebige Hunde für Hof und Herde. Der Betrieb stimmt Zuchtziel und Einsatzprofil ab, integriert Wesenstests, Leistungsprüfungen und eine frühe Gewöhnung an Nutztiere. Je nach Umfang klärt der Betrieb die Einstufung als gewerbsmässig, setzt ein Besuchermanagement aus Biosicherheitsgründen um und dokumentiert die Abgabe an geeignete Halter mit Arbeitsambitionen. Das stärkt Tierwohl und funktionale Leistungsfähigkeit.

Merke: Hundezucht in der Schweiz bedeutet, rechtliche Pflichten, Tierwohl, Genetik und transparente Kommunikation zu vereinen. Wer das konsequent umsetzt, stärkt die eigene Reputation und die Gesundheit der Rasse langfristig.

Häufige Fehler – und wie sie vermieden werden

  • Unklare Zuständigkeiten: Kantonal unterschiedliche Regeln werden zu spät geprüft. Lösung: Frühe Abklärung beim Veterinäramt.
  • Fehlende Rücklagen: Notfälle oder Kaiserschnitt sind nicht budgetiert. Lösung: Finanzpolster und Versicherung einplanen.
  • Trendorientierte Paarungen: Optische Extreme statt Funktion. Lösung: Zuchtziel am Tierwohl ausrichten, Qualzucht vermeiden.
  • Mangelnde Dokumentation: Gesundheits- und Entwicklungsdaten fehlen. Lösung: Digitales Wurftagebuch mit Nachweisen führen.

Fazit: Hundezucht in der Schweiz verantwortungsvoll und erfolgreich führen

Hundezucht in der Schweiz gelingt nachhaltig, wenn Recht, Ethik und Praxis im Gleichgewicht stehen. Wer die Zucht frühzeitig beim kantonalen Veterinäramt meldet, die Anforderungen der TSchV konsequent umsetzt, auf genetische Vielfalt und rassespezifische Gesundheitschecks achtet sowie transparente Verträge nutzt, legt ein stabiles Fundament. So entstehen gesunde, sozial geprägte Hunde, die zu Schweizer Familien, landwirtschaftlichen Betrieben und aktiven Haushalten passen.

  • Rechtzeitig melden: Zuständigkeiten, Bewilligungen, Auflagen klären.
  • Gesundheit fundiert prüfen: Rassespezifische Checks, Genetik, COI beachten.
  • Aufzucht professionell planen: Hygiene, Sozialisation, AMICUS und Dokumente sichern.
  • Seriös kalkulieren: Kosten als Orientierungswerte verstehen, Rücklagen bilden.
Ab wann gilt eine Hundezucht als gewerbsmässig?
Eine Hundezucht gilt bundesrechtlich als bewilligungspflichtig, wenn pro Jahr mehr als 20 Hunde abgegeben oder mehr als drei Würfe gezogen werden. Zusätzlich wird gewerbsmässiger Umfang daran gemessen, ob mit der Zucht Einkommen erzielt oder zumindest die eigenen Kosten gedeckt werden sollen. Die kantonale Tierschutzfachstelle prüft Bewilligung und Auflagen und sollte vor Erreichen dieser Schwellen einbezogen werden.
Welche Rolle spielen TSchG und TSchV in der Hundezucht in der Schweiz?
Sie bilden die rechtliche Basis für Tierwohl, Haltung und Zucht. Zuchtziele dürfen das Wohlergehen nicht beeinträchtigen; Qualzucht ist verboten. Die Verordnung konkretisiert Anforderungen an Haltung, Pflege und Kontrollen. Zusätzlich setzen Kantone eigene Vorgaben um, die in der Praxis zu beachten sind.
Wie läuft die AMICUS-Registrierung für Welpen ab?
Der Tierarzt chippt jeden Welpen und erfasst die Daten im AMICUS-System. Vor der Abgabe wird der Halterwechsel dokumentiert, damit der neue Besitzer korrekt eingetragen ist. So sind Identität und Herkunft nachvollziehbar. Die Gemeinde kann auf dieser Basis die Anmeldung und Hundesteuer zuordnen.
Ab welchem Alter sollten Welpen abgegeben werden?
In der Praxis hat sich eine Abgabe ab etwa 8 bis 10 Wochen etabliert, abhängig von Entwicklung, Rasse und Vereinsregeln. Wichtig sind vollständige Unterlagen, Erstimpfungen, Chip/AMICUS und eine dokumentierte Sozialisation. Bei sensiblen oder sehr grossen Rassen kann eine spätere Abgabe sinnvoll sein.
Welche Gesundheitsuntersuchungen sind empfehlenswert oder gefordert?
Üblich sind je nach Rasse HD/ED-Röntgen, Augenuntersuchungen, Herzultraschall sowie genetische Tests auf rassespezifische Mutationen. Zuchtvereine definieren oft verbindliche Programme. Ziel ist, vererbbare Risiken zu senken und funktionale, belastbare Hunde zu züchten.
Welche Dokumente erhalten Käufer bei der Welpenabgabe?
Üblicherweise gehören Kaufvertrag, Impfpass mit Entwurmungsnachweisen, AMICUS-Nummer, Gesundheitsbefund sowie, falls vorhanden, Ahnentafel und Zuchtbuchauszug dazu. Ein Fütterungs- und Eingewöhnungsplan unterstützt die ersten Wochen im neuen Zuhause. So sind Herkunft und Gesundheitsstatus transparent.
Wie werden Wurfpausen und Hündinnenschutz sinnvoll geregelt?
Hündinnen benötigen ausreichende Erholungsphasen, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten. Viele Zuchtordnungen empfehlen klar definierte Wurfpausen und eine Obergrenze an Würfen im Leben. Entscheidend sind Kondition, tierärztliche Beurteilung und eine langfristige Planung, die das Wohl der Hündin priorisiert.
Welche Versicherungen sind für Zuchten sinnvoll?
Eine Betriebshaftpflicht mit angemessener Deckungssumme ist zentral. Ergänzend können Rechtsschutz, Sachversicherung für Einrichtungen und eine Absicherung gegen Ertragsausfälle sinnvoll sein. Rücklagen für Notfälle sind unabhängig davon wichtig, da tiermedizinische Eingriffe kurzfristig hohe Kosten verursachen können.
Was ist bei Listenrassen oder rassespezifischen Auflagen zu beachten?
Einige Kantone haben besondere Vorgaben für bestimmte Rassen. Dazu zählen Bewilligungen, Auflagen an Haltung und teilweise zusätzliche Sachkunde. Vor Zuchtbeginn sind die kantonalen Bestimmungen verbindlich zu klären. Seriöse Zuchten planen Abgabe und Halterauswahl entsprechend sorgfältig.
Wie können Interessenten fair ausgewählt und beraten werden?
Ein strukturiertes Vorgespräch klärt Lebenssituation, Erfahrungsstand und Erwartungen. Ein Protokoll mit Kriterien wie Aktivitätslevel, Wohnsituation und Zeitbudget unterstützt eine passende Platzierung. Schriftliche Informationen zur Rasse, Pflege, Erziehung und Kosten helfen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Welche Unterlagen verlangt das Veterinäramt bei einer Kontrolle typischerweise?
Meistens werden Haltungs- und Hygienekonzepte, Tierbestandslisten, Gesundheitsnachweise der Zuchttiere, AMICUS-Belege, Wurfdokumentation und Verträge geprüft. Zudem spielen Raumgestaltung, Ausläufe, Betreuungszeiten und Notfallplanung eine Rolle. Auffälligkeiten werden mit Auflagen oder Fristen behoben.