Hundezucht in der Schweiz: So melden und führen Sie Ihre Zucht erfolgreich

Hundezucht in der Schweiz bedeutet Verantwortung, Planung und konsequente Einhaltung von Tierschutzvorgaben. Wer eine Zucht melden und erfolgreich führen will, muss rechtliche Grundlagen wie Tierschutzgesetz (TSchG) und Tierschutzverordnung (TSchV) kennen, die kantonalen Vorgaben mit dem zuständigen Veterinäramt klären und praxisorientierte Standards zur Gesundheit, Sozialisation und Abgabe von Welpen umsetzen. Zugleich erwarten Schweizer Familien, Landwirte und Tierfreunde heute Transparenz, genetische Gesundheitschecks und klare Verträge. Dieser Leitfaden bündelt das Wichtigste von der Anmeldung über die Zuchtplanung bis zur Übergabe der Welpen – mit konkreten Checklisten, Orientierungswerten und Beispielen.
TL;DR – Das Wichtigste in Kürze
- Zuchtstart immer mit dem kantonalen Veterinäramt abklären: Meldepflicht, allfällige Bewilligung bei gewerbsmässiger Tätigkeit und Anforderungen an die Zuchtstätte.
- TSchG/TSchV beachten: Qualzucht ist verboten; Gesundheit, Wohlbefinden und Sozialisation der Hunde haben oberste Priorität.
- In der Schweiz müssen Welpen innerhalb der ersten drei Lebensmonate – spätestens aber vor der Weitergabe an den neuen Halter – vom Tierarzt gechippt und in der Hundedatenbank AMICUS registriert werden; Käufer erhalten vollständige Unterlagen.
- Solide Zuchtplanung umfasst Gesundheitschecks (z. B. Hüfte, Ellbogen, Augen, Herz je nach Rasse), genetische Diversity/Verwandtschaft und dokumentierte Wurfpausen.
- Mit realistischen Orientierungswerten kalkulieren: Tierarzt, Futter, Ausstattung, Versicherungen und Rücklagen für Notfälle.
Wie wird eine Hundezucht in der Schweiz korrekt angemeldet?
Vor dem ersten Wurf sollte der geplante Umfang mit dem kantonalen Veterinäramt geklärt werden. Spätestens wenn die Zucht in einen gewerbsmässigen Umfang wachsen könnte (z. B. mehrere Würfe pro Jahr), ist vor dem Zuchtstart zu prüfen, ob eine kantonale Bewilligung und eine anerkannte Ausbildung (FBA) erforderlich sind. In der Schweiz sind die Kantone für die Vollzugspraxis zuständig. Daher ist der erste Kontakt stets das kantonale Veterinäramt der eigenen Gemeinde bzw. des Wohn- oder Betriebsstandorts. Dort wird geklärt, ob die geplante Hundezucht als Hobby mit gelegentlichen Würfen gilt oder als gewerbsmässig einzustufen ist – Letzteres kann eine Bewilligung, zusätzliche Sachkunde sowie regelmässige Kontrollen erfordern. Entscheidend sind unter anderem Anzahl Zuchttiere und Würfe, die Regelmässigkeit der Verkäufe und ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Bewilligungsschwellen sind bundesrechtlich vorgegeben; die Kantone setzen sie um und können zusätzliche Anforderungen oder strengere Praxis vorsehen.
Praxis-Tipp: Bei geplanter Zucht unter einem Vereinsdach (z. B. mit einer Schweizer Zuchtordnung) die Bestimmungen des jeweiligen Rasse- oder Dachverbands frühzeitig prüfen. Häufig sind zusätzliche gesundheitliche Voraussetzungen, Wurfmeldungen und Kontrollen vorgesehen.
Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?
- Beschreibung der Hundezucht in der Schweiz (Ziel, Rasse, Anzahl Zuchttiere).
- Nachweis ausreichender Fachkenntnisse; bei gewerbsmässiger Zucht formale Nachweise gemäss kantonaler Vorgabe.
- Haltungs- und Hygienekonzept, Wurf- und Quarantäneräume, Notfallplan (Tierarzt, 24/7-Erreichbarkeit).
- Zuchtordnung (falls Zuchtverein/FCI-Rasseverein), Gesundheitsprogramme und Dokumente zur Elterntierauswahl.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Züchter?
Massgeblich sind das schweizerische Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV). Sie schreiben vor, dass Zuchtziele und -methoden das Wohlergehen der Tiere nicht beeinträchtigen dürfen. Qualzucht ist verboten: Dazu zählen Paarungen, die gesundheitliche Schäden oder Schmerzen begünstigen – etwa ausgeprägte Atemnot, übergrosse Faltenbildung, instabile Gelenke oder neurologische Defekte. Züchter achten auf belastbare Nachweise zur Gesundheit, vererbbare Risiken und rassespezifische Untersuchungen. Zusätzlich gelten kantonale Vorschriften zu Bewilligungen, Kontrollen, Haltungsflächen, Gruppenzusammensetzung und Betreuung.
Registrierung, Kennzeichnung und AMICUS
In der Schweiz müssen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im nationalen Register AMICUS erfasst sein. Der Eintrag erfolgt durch eine Tierarztpraxis. Für Zuchten bedeutet das: Jeder Welpe erhält vor der Abgabe eine Kennzeichnung und einen AMICUS-Eintrag; die Übergabe wird mit einem Halterwechsel dokumentiert. Parallel melden Käufer ihren Hund bei der Gemeinde und entrichten – je nach Kanton und Gemeinde – die Hundesteuer.
Gewerbsmässigkeit und Bewilligungspflicht
Ab einem gewissen Umfang gilt eine Hundezucht in der Schweiz als bewilligungspflichtig. Laut Tierschutzverordnung und Fachinformation des BLV ist dies in der Regel der Fall, wenn pro Jahr mehr als 20 Hunde abgegeben oder mehr als drei Würfe Hundewelpen produziert werden. Ab diesem Punkt ist eine kantonale Bewilligung sowie eine anerkannte fachspezifische berufsunabhängige Ausbildung (FBA) erforderlich. Die Kantone vollziehen diese Vorgaben und können zusätzliche Anforderungen (z. B. Kontrollen, Raumkonzepte, Auflagen) definieren – das kantonale Veterinäramt gibt verbindlich Auskunft. Deshalb wird empfohlen, den geplanten Umfang frühzeitig mit dem Veterinäramt zu besprechen und sämtliche Auflagen schriftlich zu erfassen.
Zuchtplanung: Gesundheit, Genetik und Ethik zusammenbringen
Erfolgreiche Hundezucht in der Schweiz baut auf belastbare Gesundheitsdaten, rassespezifische Untersuchungen und eine verantwortungsvolle Genetikstrategie. Ziel ist ein funktionaler, sozialverträglicher und langlebiger Hundetyp – nicht das Extrem. Seriöse Züchter dokumentieren Gesundheit und Wesen, halten Wurfpausen ein und wahren die Hündinnengesundheit über den gesamten Zuchtzyklus. Moderne Zuchtarbeit berücksichtigt auch Inzuchtkoeffizient (COI), effektive Populationsgrösse und die Vermeidung enger Verwandtschaftspaarungen.
Gesundheitschecks nach Rasse
- Orthopädie: Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED), Kniescheibe (Patella) – je nach Rasse Pflicht- oder Empfehlungstests.
- Augen/Herz: Ophthalmologische Untersuchungen, Katarakt/CEA, Herzultraschall (z. B. bei grossen oder belasteten Rassen).
- Genetische Panels: Rassespezifische Mutationen (z. B. MDR1, DM, PRA-Varianten) und Bluttypisierung bei Bedarf.
- Atemwege/Gaumen: Besonders bei brachycephalen Rassen Fokus auf freie Atmung und funktionale Anatomie.
- Nachvollziehbare Gesundheitsergebnisse erhöhen das Vertrauen der Käufer.
- Reduktion genetischer Risiken und nachhaltige Populationsentwicklung.
- Bessere Planbarkeit von Wurfpausen, Betreuung und Finanzen.
- Kleine Genpools in seltenen Rassen erfordern sorgfältige Zuchtpartnerwahl.
- Gesundheitsauswertungen und Diagnostik verursachen laufende Kosten.
- Trendmerkmale (z. B. extreme Fellfarben) dürfen nie zulasten der Funktionalität gehen.
Deckrüde wählen und zuchtbuchrelevante Dokumente sichern
Für eine tragfähige Zucht kombiniert der Deckrüde Gesundheit, genetische Distanz, Leistungsmerkmale und ein stabiles Wesen. Zuchtbuchauszüge, Gesundheitsresultate und – falls im Verein üblich – Körung/Wesenstest werden in Kopie abgelegt. Der Deckvertrag hält Deckgebühr, Wiederholungsdeckung, Umgang mit Leerbleiben sowie Registrierung der Welpen fest. Bei ausländischen Deckrüden sind Import- und Zuchtbuchformalitäten mit dem Verein vorzubereiten.
Zuchtstätte einrichten, Trächtigkeit begleiten und Welpen aufziehen
Räume, Hygiene und Sicherheit
- Wurf- und Aufzuchtraum: Ruhig, gut belüftet, zugfrei, mit pflegeleichtem Boden. Reinigungs- und Desinfektionsplan dokumentieren.
- Ausstattung: Wurfkiste, Wärmequelle (sicher), Waschbare Unterlagen, Waage, Welpengitter, sichere Aussenausläufe.
- Sicherheit: Elektrik geschützt, rutschfeste Flächen, kindersichere Abtrennungen, Notfalltelefonliste (Tierarzt/Notdienst).
Trächtigkeit und Geburt managen
- 1 Deckzeitpunkt durch Progesteronmessung und Verhalten einschätzen; Trächtigkeit per Ultraschall (ca. Tag 25–30) bestätigen.
- 2 Ernährung anpassen: Hochwertiges Futter, bedarfsgerecht steigern; Wasser stets frisch; Körperkondition regelmässig prüfen.
- 3 Geburtsvorbereitung: Temperaturkurve führen, Wurftasche bereithalten, Notfallplan und Transportkiste griffbereit.
- 4 Nach der Geburt: Welpen trockenreiben, anlegen lassen, Nabel kontrollieren; Hündin auf Nachgeburtsabgang und Vitalität beobachten.
Sozialisation und Gesundheitsprophylaxe der Welpen
- Wiegen und Dokumentation: Tägliche Gewichtskontrolle in den ersten Wochen; Entwicklungsprotokoll führen.
- Entwurmung nach tierärztlichem Schema; Erstimpfungen gemäss Praxisempfehlung (z. B. Grundimmunisierung ab ca. 8 Wochen).
- Habituation: Alltagsreize, sanfte Geräusche, verschiedene Untergründe und kurze positive Begegnungen mit Menschen.
- Abgabe frühestens nach angemessener Reife – gesetzlich ist eine Abgabe ab dem 56. Tag (Ende der 8. Lebenswoche) zulässig; in der Praxis haben sich je nach Rasse und Vereinsvorgaben Abgabezeitpunkte von etwa 8–10 Wochen bewährt.
Finanzen, Versicherung und rechtssichere Abgabe
Eine realistische Kalkulation schützt Züchter und Welpen: Sie verhindert Sparmassnahmen an falscher Stelle und stellt eine hochwertige Aufzucht sicher. Empfehlenswert sind Rücklagen für Notfälle, eine Betriebshaftpflicht (Deckungssumme z. B. ca. 3–10 Mio. CHF) sowie – je nach Umfang – eine Absicherung für Ertragsausfälle bei längerer Krankheit des Zuchttiers. In Kantonen mit besonderen Vorschriften (z. B. Listenrassen, Weiterbildungspflichten) können zusätzliche Kosten entstehen.
Kaufvertrag, Garantien und Dokumente bei Abgabe
- Kaufvertrag mit Angaben zu Hund, Eltern, Gesundheitsresultaten, Impfungen/Entwurmung, AMICUS-Nummer, Rückkaufs- oder Rücknahmevereinbarung.
- Gesundheitscheck/Impfpass, Fütterungsplan, Hinweise zur Eingewöhnung; bei Vereinszuchten Ahnentafel/Zuchtbuchauszug.
- Transparente Regelungen zu allfälligen Mängeln, Rücktrittsrechten und Umgang mit später erkannten Erbkrankheiten (vertraglich fair ausgestalten).
Checklisten und konkrete Praxisbeispiele
Checkliste Anmeldung und Vorbereitung
- 1 Kontaktaufnahme mit Veterinäramt; Klärung Melde-/Bewilligungspflicht und Unterlagenliste.
- 2 Zuchtkonzept erstellen: Zuchtziele, Gesundheitsprogramm, Wurfplanung (inkl. Wurfpausen).
- 3 Zuchtstätte einrichten: Räume, Hygienekonzept, Sicherheitscheck; Materialbeschaffung abschliessen.
- 4 Elterntiere final prüfen: Gesundheitsresultate vollständig? Genetische Passung sowie COI beurteilen.
- 5 Tierarzt- und Notfallnetz aufbauen; 24/7-Erreichbarkeit für die Geburtsphase sicherstellen.
Beispiel: Familienzucht im Kanton Aargau

Eine junge Familie plant einen Wurf pro Jahr mit einer mittelgrossen Rasse. Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wird die Zucht als Hobby geführt, ohne Bewilligungspflicht. Die Familie richtet einen separaten Wurfraum ein, schult sich mit Zuchtseminaren, lässt beide Elterntiere vollständig untersuchen und führt ein digitales Wurftagebuch. Welpen werden ab der 8.–9. Woche abgegeben, gechippt, in AMICUS registriert und mit Vertrag, Impfpass sowie Fütterungsplan übergeben. Die Kosten variieren, bleiben aber durch sorgfältige Planung im kalkulierten Rahmen.
Beispiel: Landbetrieb mit Arbeits- und Hofhunden im Kanton Bern
Ein landwirtschaftlicher Betrieb züchtet robuste, triebige Hunde für Hof und Herde. Der Betrieb stimmt Zuchtziel und Einsatzprofil ab, integriert Wesenstests, Leistungsprüfungen und eine frühe Gewöhnung an Nutztiere. Je nach Umfang klärt der Betrieb die Einstufung als gewerbsmässig, setzt ein Besuchermanagement aus Biosicherheitsgründen um und dokumentiert die Abgabe an geeignete Halter mit Arbeitsambitionen. Das stärkt Tierwohl und funktionale Leistungsfähigkeit.
Merke: Hundezucht in der Schweiz bedeutet, rechtliche Pflichten, Tierwohl, Genetik und transparente Kommunikation zu vereinen. Wer das konsequent umsetzt, stärkt die eigene Reputation und die Gesundheit der Rasse langfristig.
Häufige Fehler – und wie sie vermieden werden
- Unklare Zuständigkeiten: Kantonal unterschiedliche Regeln werden zu spät geprüft. Lösung: Frühe Abklärung beim Veterinäramt.
- Fehlende Rücklagen: Notfälle oder Kaiserschnitt sind nicht budgetiert. Lösung: Finanzpolster und Versicherung einplanen.
- Trendorientierte Paarungen: Optische Extreme statt Funktion. Lösung: Zuchtziel am Tierwohl ausrichten, Qualzucht vermeiden.
- Mangelnde Dokumentation: Gesundheits- und Entwicklungsdaten fehlen. Lösung: Digitales Wurftagebuch mit Nachweisen führen.
Fazit: Hundezucht in der Schweiz verantwortungsvoll und erfolgreich führen
Hundezucht in der Schweiz gelingt nachhaltig, wenn Recht, Ethik und Praxis im Gleichgewicht stehen. Wer die Zucht frühzeitig beim kantonalen Veterinäramt meldet, die Anforderungen der TSchV konsequent umsetzt, auf genetische Vielfalt und rassespezifische Gesundheitschecks achtet sowie transparente Verträge nutzt, legt ein stabiles Fundament. So entstehen gesunde, sozial geprägte Hunde, die zu Schweizer Familien, landwirtschaftlichen Betrieben und aktiven Haushalten passen.
- Rechtzeitig melden: Zuständigkeiten, Bewilligungen, Auflagen klären.
- Gesundheit fundiert prüfen: Rassespezifische Checks, Genetik, COI beachten.
- Aufzucht professionell planen: Hygiene, Sozialisation, AMICUS und Dokumente sichern.
- Seriös kalkulieren: Kosten als Orientierungswerte verstehen, Rücklagen bilden.