Die Oxydatorlösung (Peroxyd) von Söchting ist das passende Produkt zum Oxydator W (201060), den wir in unserem Sortiment führen. Diese Lösung sorgt dafür, dass bei der Verwendung eines Söchting Oxydators Sauerstoff in das Wasser abgegeben wird. Dadurch wird der Sauerstoffgehalt und das Redoxpotential des Wassers erhöht. Die Oxydatorlösung enthält 1 Liter Flüssigkeit.
Wir möchten Sie gerne auf die Vorteile des Oxydierens aufmerksam machen: Der Oxydator löst reinen Sauerstoff direkt und geräuschlos im Wasser auf, ohne Bläschenbildung. Dadurch wird das Aufwirbeln des Bodengrunds vermieden. Auch strömungsfreie Bereiche und Ecken Ihres Gewässers werden erreicht und machen den Bodengrund zu einem idealen biologischen Filter. Der Söchting Oxydator arbeitet zudem absolut geräuschlos und ohne Kabel- oder Schlauchverbindungen.
Jeder Teichbesitzer weiss, dass die Sauerstoffversorgung das A und O für die Überwinterung ist. Es ist jedoch nicht nur wichtig, Sauerstoff in den Teich zu bringen, sondern auch die bei der Atmung von Fischen, Amphibien, Pflanzen und Mikroorganismen entstehenden Gase kontinuierlich entweichen zu lassen. Aktivierter Sauerstoff erhöht das Redoxpotential (die Oxidationskraft) Ihres Gewässers und ist daher äusserst wirksam gegen Algen.
Wir möchten Sie auch auf die Chemikalienverordnung hinweisen, die folgende Punkte betont:
- Gefährliche Stoffe und Zubereitungen müssen übersichtlich und getrennt von anderen Waren aufbewahrt werden. In unmittelbarer Nähe dürfen keine Lebensmittel, Futtermittel oder Arzneimittel gelagert werden.
- Stoffe und Zubereitungen der Gruppen 1 und 2 dürfen nicht in Selbstbedienung angeboten werden.
- Stoffe und Zubereitungen der Gruppen 1 und 2 dürfen gewerblich nur an volljährige Personen abgegeben werden.
- Wer Stoffe oder Zubereitungen der Gruppe 2 gewerblich an die breite Öffentlichkeit abgibt, muss die Käuferin angemessen über die erforderlichen Schutzmassnahmen und die ordnungsgemässe Entsorgung informieren.
- Stoffe und Zubereitungen dürfen nur an Personen abgegeben werden, von denen angenommen werden kann, dass sie urteilsfähig sind und die gesetzlichen Vorschriften einhalten können.
- Wer Stoffe und Zubereitungen der Gruppe 2 gewerblich an die breite Öffentlichkeit abgibt, muss über besondere Sachkenntnis verfügen.
Bitte beachten Sie diese Vorschriften bei der Verwendung und Abgabe der Oxydatorlösung.
Artikelnummer: 201088
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